Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Wettbewerbsregister in Planung - Schwerwiegende Rechtsverstöße werden veröffentlicht

Wettbewerbsregister in Planung – Schwerwiegende Rechtsverstöße werden veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters veröffentlicht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten. In das Register sollen künftig also die Unternehmen eingetragen werden, denen Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Korruption, Menschenhandel oder Beteiligung an organisierter Kriminalität vorzuwerfen ist. Diese Untermehmen sollen keine öffentlichen Aufträge erhalten. Eintragungen erfolgen nicht nur bei rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen und Strafbefehlen, sondern bereits auch bei bestandskräftigen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dies gilt für Fehlverhalten von leitenden Mitarbeitern eines Unternehmens oder deren Inhabern. Das Wettbewerbsregister soll 2019 abrufbar sein.

Den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters finden Sie hier>>.


Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit Behörden

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:
(+49) 721 9896380

Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022