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Enthüllung der "Panama-Papers" zeigt erste legislatorische Wirkung

Enthüllung der „Panama-Papers“ zeigt erste legislatorische Wirkung

Nach Veröffentlichung der sog. „Panama-Papers“ durch ein internationales Journalistenteam im April diesen Jahres lässt das Bundesfinanzministerium nach ersten Ankündigungen nun gesetzgeberische Taten folgen: Am 01.11.2016 hat das Ministerium seinen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, kurz Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) veröffentlicht. Kern des vorgelegten Gesetzentwurfes ist der Kampf gegen sog. Briefkastenfirmen im Ausland (auch Offshore-Firmen oder Domizilgesellschaften genannt), mit deren Hilfe Steuern hinterzogen und Geldwäsche betrieben werden könne. Über komplexe Firmenkonstruktionen und mit Unterstützung von Scheindirektoren ließe sich bisher die Herkunft von inkriminierten Geldern nur schwer ermitteln und dem Zugriff nationaler Finanz- und Strafverfolgungsbehörden entziehen. Der nun vorglegte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung entsprechender Sachverhalte deutlich zu verbessern und durch ein vereinfachtes Kontoabrufersuchen der Finanzbehörden die Herkunft von Geldern Steuerpflichtiger leichter zu ermitteln. Damit wird das steuerliche Bankgeheimnis faktisch abgeschafft. Die Finanzinstitute werden künftig verpflichtet, die Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger an Auslandsgesellschaften den Finanzbehörden mitzuteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Mitwirkungspflicht sollen Finanzinstitute für dadurch verursachte Steuerausfälle haften. Zudem könne dies mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, dass aufgrund des erhöhten Entdeckungsrisikos auch eine präventive Wirkung eintreten werde. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl 2017 verabschiedet werden.

Den Referentenentwurf zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz finden Sie hier>>.


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