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Schlagwort: Leichtfertige Geldwäsche § 261 Absatz 5 StGB

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Know-Your-Customer: Vorsicht bei Geschäftsanfragen aus dem Ausland

Güterhändler und Unternehmen bekommen nicht selten "geschäftliche" Anfragen aus dem Ausland. Der Kontakt läuft meistens über das Internet oder Telefon. Der vermeintliche Kunden aus dem Ausland zeigt sich interessiert und überweist Geld bzw. sendet einen Scheck als Vorschuss. Genaue Adressdaten des K

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Synopse Geldwäschegesetz
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04/2022