Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Nun ist es durch: Zentralregister für Unternehmen kommt

Nun ist es durch: Zentralregister für Unternehmen kommt

Am Dienstag stimmten die zuständigen Ausschüsse im Europaparlament der Einführung von Registern in allen 28 Mitgliedsstaaten zur Erfassung der wirtschaftlichen Berechtigten von Unternehmen zu. Im Register sollen erfasst werden der Name des wirtschaftlich Berechtigten, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Details zu den Eigentumsverhältnissen. Der Zugang zum Register und Einsicht der Daten ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Die Zustimmung der EU-Staaten und des Parlaments zum Register gelten als reine Formsache.

Weiter ist eine Verschärfung der Regeln bei Transaktionen mit PEPs (politisch exponierten Personen) vorgesehen. Künftig sollen zusätzliche Maßnahmen zur Überprüfung des Reichtums und der Mittelherkunft durchgeführt werden.


Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit Behörden

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:
(+49) 721 9896380

Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022