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Geldwäsche

Geldwäschecompliance

Geldwäsche

Geldwäschecompliance

Im Rahmen der Geldwäschecompliance muss der Geschäftsbetrieb einer Gesellschaft so organisiert sein, dass Verstöße gegen geltendes Recht vermieden werden. Zum geltenden Recht gehören die Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche (Geldwäschegesetz). Die Geschäftsführung hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Dies wird durch ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen sichergestellt (Compliance Management System).

Eine Verletzung der Geldwäschecompliance birgt Risiken:

  • persönliche Haftung des Vorstandes (§ 93 AktG) bzw. des Geschäftsführers (§ 43 GmbHG)
  • Haftstrafen, Entlassungen der verantwortlichen Mitarbeiter
  • Geldbußen oder Gewinnabschöpfung
  • zusätzliche Kosten der Fallbearbeitung
  • Schädigung der (Unternehmens-) Reputation
  • Gefährdung von Geschäftsbeziehungen

Verhindern Sie aktiv Geldwäsche und machen Sie Ihre Compliance fit für das Geldwäsche-Risiko!  Wir beraten und unterstützen Sie bei der Implementierung der gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes in ein angemessenes Compliance-System zur Verhinderung der Geldwäsche. Mehr Informationen finden Sie hier >>.

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022