Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
FATF nimmt Saudi-Arabien als Mitgliedsstaat auf

FATF nimmt Saudi-Arabien als Mitgliedsstaat auf

Die Financial Action Task Force (FATF), ein international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, hat in seiner Sitzung vom 19.- 21. Juni 2019 in Orlando (USA) Saudi-Arabien als vollwertiges Mitglied aufgenommen. Für Verpflichtete, die mit Kunden aus Saudi-Arabien Geschäftsbeziehungen unterhalten bzw. Transaktionen durchführen, könnte ggf. eine Überarbeitung der Risikobewertung im Rahmen der Risikoanalyse erforderlich werden.

Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit Behörden

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:
(+49) 721 9896380

Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022