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EU-Sonderausschuss veröffentlicht vorläufigen Bericht zu Finanzkriminalität und Geldwäsche

EU-Sonderausschuss veröffentlicht vorläufigen Bericht zu Finanzkriminalität und Geldwäsche

Der Sonderausschuss des EU-Parlaments für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (TAX3) hat am gestrigen Mittwoch einen vorläufigen Bericht zur derzeitigen Situation in Europa veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Enthüllungen der letzten fünf Jahre (Luxleaks, Panama-Papiere, Fußballlecks und Paradies-Papiere) zeigten die vom Ausschuss untersuchten Fälle auf, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten nach wie vor unzureichend sei. Die Anti-Geldwäschebestimmungen in Europa seien eine lose Patchwork-Decke aus EU- und nationalen Vorschriften. Dies ermögliche Geldwäsche, teilweise in großem Umfang, wie jüngst durch einige europäische Banken. Der Berichtsentwurf enthält auch einige Empfehlungen, wie der Finanzkriminalität wirksam begegnet werden könne. So sei unter anderem die Ernennung von einheitlichen Ansprechpartnern in allen Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten und die mögliche Zentralisierung der Aufsicht über die Bekämpfung der Geldwäsche durch eine bestehende oder neue EU-Institution ein mögliches Instrument im Kampf gegen Geldwäsche.

Der Berichtsentwurf wird am 27. November offiziell vorgestellt und diskutiert.

(Quelle: Special tax committee: Draftspersons publish first findings and recommendations)

Weiterführende Hinweise (Links):

Draft report on Financial Crimes, Tax Evasion and Tax Avoidance (Link zur deutschen Version)

Part II of the draft report: Overview of activities during the mandate of the TAX3 Committee


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