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EU Kommission legt supranationalen Risikobewertungsbericht vor

EU Kommission legt supranationalen Risikobewertungsbericht vor

Die Mitgliedsstaaten der EU haben bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch Nachholbedarf. Dies geht aus einem supranationalen Risikobewertungsbericht vor, den die Kommission vor wenigen Tagen veröffentlicht hat. Konkret bemängelt die Kommission, dass

  • die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen (Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen, Financial Intelligence Units – FIU) unzureichend sei,
  • insbesondere im Bankensektor nach wie vor die gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht wirksam oder in Teilen gar nicht befolgt würden,
  • Schwachstellen, insbesondere in Bezug auf anonyme Produkte, die Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer und neue nicht regulierte Produkte wie virtuelle Vermögenswerte bestünden.

Der Bericht geht auch auf neue Bereiche ein, wie z.B. Profifussball und Freihandelszonen, in denen vermehrt Geldwäscheaktivitäten zu beobachten sind.

Praxistipp:
Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist zu empfehlen, den aktuellen Risikobewertungsbericht der EU-Kommission bei der unternehmensinternen Umsetzung der GwG-Vorgaben zu berücksichtigen. Denn es ist davon auszugehen, dass Teile des Berichtes in künftige, regulatorische Vorgaben einfließen werden.

Den Risikobewertungsbericht der EU-Kommission finden Sie auf unserer Unterseite unter Materialien/Int.Institutionen>>.


Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit Behörden

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