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Behörden stoppen russische Geldwaschmaschine

Behörden stoppen russische Geldwaschmaschine

Wie SPIEGEL ONLINE  jüngst berichtet (>>“Wie die russische Geldwaschmaschine funktioniert“, 22.02.2019), haben deutsche Fahnder aus München Vermögenswerte in Höhe von 50 Millionen Euro, vorwiegend Gewerbeimmobilien in Bayern, beschlagnahmt. Bezahlt worden seien die Immobilien mit russischem Schwarzgeld. Diese Gelder sind Teil einer gigantischen Geldwaschmaschine, in der angeblich zwischen Januar 2011 und Oktober 2014 über 19 russische Banken über 20 Milliarden Euro gewaschen worden seien. Die Gelder liefen an 5.140 Unternehmen über 732 Banken in 96 Staaten. Auch deutsche Unternehmen sind in diese Vorgänge involviert. Es ist zu vermuten, dass die Behörden der Spur des Geldes folgen werden und die betroffenen Unternehmen damit rechnen müssen, unbequeme Fragen gestellt zu bekommen.

Praxistipp

Um zu verhindern, dass das eigene Unternehmen (in diesem Fall Immobilienmakler) zu Zwecken der Geldwäsche missbraucht wird, sollten folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:

  1. Durchführung einer unternehmensspezifischen Risikoanalyse
  2. Aufsetzen geschäfts- und kundenspezifischer interner Sicherungsmaßnahmen
  3. ggf. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
  4. laufende Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
  5. Sicherstellung, dass die gebotenen Sorgfaltspflichten im Tagesgeschäft eingehalten werden

Klar ist aber auch, dass es nicht Aufgabe der Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist, im konkreten Einzelfall eigene Ermittlungen durchzuführen (so auch das OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2018, 2 Ss-Owi 1059/17). Ein Unternehmen sollte jedoch so GwG-compliant aufgestellt sein, dass den verantwortlichen Führungskräften nicht später der Vorwurf gemacht werden kann, sie seien ihren Organisationspflichten nicht im gesetzlich-geforderten Maße nachgekommen.


Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit Behörden

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Synopse Geldwäschegesetz
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2020 – 2021
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04/2022