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BaFin veröffentlicht Auslegungshinweise für Bausparkassen

BaFin veröffentlicht Auslegungshinweise für Bausparkassen

Am 01.04.2015 hat die BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bausparkassen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen veröffentlicht. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise betreffen insbesondere folgende Punkte:

  1. Ergänzung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen (DK-Hinweise)
  2. Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Risiko bei Bausparkassen als Spezialkreditinstituten
  3. Rückgriff auf für eigene Zwecke erhobene Identifizierungsdaten des Verbund- oder Kooperationspartners (§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 GwG)
  4. Einholung von Informationen über den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GwG)
  5. Aktualisierung von Kundendaten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG, § 8 Abs. 1 S. 2 GwG)
  6. Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG, § 25c Abs. 1 Satz 2 KWG)
  7. Erleichterung bei der Identifizierung von Erbengemeinschaften (§ 1 Abs. 6 GwG)

Einen Link zu den Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bausparkassen finden Sie auf unserer Seite Materialien/Behördenhinweise/BaFin.


Unsere Leistungen
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  • Schulung zur Geldwäscheprävention
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  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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