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BaFin: Für überarbeitete Auslegungshinweise zum Verdachtsmeldewesen (§ 11 GwG) gilt Umsetzungsfrist bis zum 30.04.2014

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BaFin: Für überarbeitete Auslegungshinweise zum Verdachtsmeldewesen (§ 11 GwG) gilt Umsetzungsfrist bis zum 30.04.2014

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Januar 2014 überarbeitete Auslegungshinweise zur Handhabung des Verdachtsmeldewesens nach § 11 GwG veröffentlicht. Wir haben darüber bereits berichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einem aktuellen Rundschreiben 1/2014 (GW 1-GW 2001-2008/0003) darauf hingewiesen, dass diese überarbeiteten Auslegungshinweise der Verwaltungspraxis der BaFin entsprächen und daher bis zum 30.04.2014 von den Verpflichteten umgesetzt werden müssen.

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