BaFin veröffentlicht Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute Auslegungs - und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in seiner Fassung vom 23. Juni 2017 gemäß § 51 Abs. 8 GwG veröffentlicht. Die Auslegungshinweise gelten für alle Verpflichteten