Zentrales Wettbewerbsregister beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 29.03.2017 die Einführung eines zentralen Wettbewerbsregisters zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität beschlossen. In dieses sollen Unternehmen eingetragen werden, die nachweislich gravierenden Rechtsverstöße wie Bestechung, Steuerhinterziehung, Unterwand