Auslegungshinweise des Bundesministeriums der Finanzen zur Handhabung des Verdachtsmeldewesens (§ 11 GwG)
Das Bundesministeriums der Finanzen hat die Auslegungshinweise zur Handhabung des Verdachtsmeldewesens (§ 11 GwG) aktualisiert. Die aktuelle Fassung der Auslegungshinweise, Stand 06.11.204, finden Sie auf unserer Seite unter oder auf der Seite des .