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BaFin: Für überarbeitete Auslegungshinweise zum Verdachtsmeldewesen (§ 11 GwG) gilt Umsetzungsfrist bis zum 30.04.2014

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Januar 2014 überarbeitete veröffentlicht. Wir haben darüber bereits berichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einem aktuellen darauf hingewiesen, dass diese überarbeiteten Auslegungshinweise der Verwaltungspraxis der BaFin

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